Zum Inhalt springen
Cataldo Karosserie & Service GmbHCataldo Karosserie & Service GmbH
Werkstatt mit Hebebühnen – freie Werkstattwahl nach dem Unfall bei Cataldo in Augsburg

Ratgeber

Freie Werkstattwahl nach dem Unfall: Das darfst du

Ein Parkrempler in der Innenstadt, ein Auffahrunfall im Berufsverkehr auf der B17 – und dann kommt die Frage: Wer repariert mein Auto? Bei der freien Werkstattwahl nach einem Unfall hast du mehr Spielraum, als viele denken.

Hier steht, wann du deine Werkstatt selbst wählst, was bei Kasko, Leasing und Finanzierung gilt und wie wir dir bei Cataldo in Augsburg dabei helfen.

Freie Werkstattwahl kurz erklärt

Freie Werkstattwahl heißt: Nach einem unverschuldeten Unfall bestimmst du als Geschädigter selbst, welche Werkstatt dein Auto repariert. Die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners zahlt die Reparatur. Bei einem Kaskoschaden kommt es auf deinen eigenen Vertrag an, etwa auf eine Werkstattbindung. Cataldo Karosserie & Service in Augsburg repariert Unfallschäden und übernimmt die Abstimmung mit der Versicherung.

Freie Werkstattwahl bei unverschuldetem Unfall (Haftpflichtschaden)

Fährt dir jemand ins Auto, ist das ein Haftpflichtschaden. Die Kfz-Haftpflicht des Verursachers reguliert ihn. Als Geschädigter darfst du dir die Reparaturwerkstatt dann selbst aussuchen. So beschreibt es der ADAC in seinem Beitrag zur Werkstattbindung (Artikel vom 14.11.2023, abgerufen am 11.10.2026). Auch auf seiner Seite zu den Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall (Stand 26.08.2026) heißt es: Geschädigte können in der Regel frei wählen, welche Werkstatt repariert.

Die Grundlage steht im Gesetz. Nach § 249 BGB (Stand 11.10.2026) muss der Schädiger den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestünde. Bei einem beschädigten Auto kannst du statt der Herstellung den dafür nötigen Geldbetrag verlangen. Zusammen mit den Hinweisen des ADAC heißt das für dich: Du entscheidest, wo dein Auto wieder in Ordnung gebracht wird.

Ein Beispiel aus dem Stadtverkehr: Du stehst an der Ampel, der Fahrer hinter dir schaut kurz aufs Handy und schiebt dich an. Stoßfänger hinten eingedrückt, ein Parksensor gibt keinen Ton mehr. Du musst nicht warten, bis dir jemand eine Werkstatt nennt. Du bringst dein Auto dorthin, wo du es haben willst.

  • Unverschuldeter Unfall: Die Haftpflicht des Verursachers zahlt.
  • Du als Geschädigter wählst die Werkstatt selbst.
  • Fotos vom Schaden und die Daten des Unfallgegners gleich am Unfallort festhalten.

Freie Werkstattwahl bei der Kfz-Versicherung: Was gilt bei Kasko?

Anders ist es, wenn du den Schaden selbst verursacht hast oder Hagel und Wild im Spiel sind. Dann zahlt deine eigene Kaskoversicherung, und es gilt dein Vertrag. Viele Tarife haben eine Werkstattbindung: Du zahlst einen günstigeren Kaskobeitrag und lässt im Schadenfall in einer Werkstatt reparieren, die der Versicherer empfiehlt. Einige Tarife geben die Werkstatt auch vor. Das beschreibt die Verbraucherzentrale (Stand 04.11.2025).

Laut ADAC betrifft die Werkstattbindung nur Kaskoschäden. Das sind Teilkasko-Schäden wie Wildunfall und Hagel und selbst verschuldete Vollkaskoschäden. Für die Haftpflicht gilt sie nicht. Inspektion und Wartung sind nie an eine Werkstatt gebunden.

Was passiert, wenn du trotz Werkstattbindung woanders reparieren lässt, regelt dein Vertrag. Schau deshalb in deine Police und die Versicherungsbedingungen. Und frag vor der Reparatur bei deiner Versicherung nach. Genau das rät auch die Verbraucherzentrale bei Kaskoschäden.

Noch ein Punkt für Kaskoschäden: Der Bundesgerichtshof hat am 09.09.2026 entschieden (IV ZR 235/25, Pressemitteilung Nr. 165/2026). Der Kaskoversicherer erstattet die für die Reparatur erforderlichen Kosten. Überflüssige oder nicht ausgeführte Positionen gehören nicht dazu. Dieses Werkstattrisiko trägt in der Kasko in der Regel der Versicherungsnehmer, anders als im Haftpflichtrecht. Ausnahme: Der Versicherer hat Vorgaben zur Werkstatt gemacht, und du hast sie befolgt.

  • Bei Kasko zählt dein Vertrag: Police auf Werkstattbindung prüfen.
  • Vor der Reparatur mit der eigenen Versicherung abstimmen.
  • Eine Werkstatt wählen, die sauber dokumentiert und nur Nötiges abrechnet.

Freie Werkstattwahl bei Leasing und Finanzierung

Beim Leasingauto gehört das Fahrzeug dem Leasinggeber. Informiere ihn deshalb nach dem Unfall. Er ist Eigentümer und stimmt die weiteren Schritte ab (ADAC, Artikel vom 08.05.2023). Laut ADAC-Rechtsberatung zum Leasing (Stand 18.06.2026) müssen Leasingnehmer Reparaturen in einer Vertragswerkstatt oder einer vertraglich bestimmten Werkstatt machen lassen. Lies vor der Reparatur von Unfallschäden das Kleingedruckte im Leasingvertrag. Nach einem Kaskoschaden entscheidet in den meisten Fällen der Leasinggeber, wo repariert wird.

Beim finanzierten Auto gibt es keine einheitliche Regel zur Werkstatt. Unser Rat: Prüf deinen Kreditvertrag auf Vorgaben zur Reparatur und informiere im Zweifel die Bank, bevor du einen Auftrag gibst. Die Verbraucherzentrale empfiehlt für Autos, die über einen Kredit finanziert oder geleast sind, eine Vollkasko.

Und wenn dein Auto noch Herstellergarantie hat? Laut ADAC (Artikel vom 30.03.2026) muss der Hersteller akzeptieren, dass eine Unfallreparatur in der Garantiezeit in einer freien Werkstatt erfolgt, wenn nach Herstellervorschriften gearbeitet wird. Die Garantie darf dann nicht mit diesem Hinweis verweigert werden. Wir verbauen Original-Ersatzteile vom Hersteller.

  • Leasing: Leasinggeber sofort informieren und den Vertrag lesen.
  • Finanzierung: Kreditvertrag prüfen, im Zweifel die Bank fragen.
  • Garantie: Eine freie Werkstatt ist kein Grund, sie zu verweigern.

Was du als Geschädigter noch selbst entscheiden darfst

Nach einem unverschuldeten Unfall wählst du nicht nur die Werkstatt. Du kannst dir auch selbst einen unabhängigen Sachverständigen aussuchen. Ein Gutachtervorschlag der gegnerischen Versicherung ist nicht verbindlich. Einen Anspruch auf ein Gutachten hast du laut ADAC Nordrhein (Pressemitteilung vom 13.03.2024) ab etwa 800 bis 1.000 € Schadenhöhe. Die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers, entsprechend der Haftungsquote.

Bei kleinen Schäden reicht meist ein Kostenvoranschlag. Der ADAC nennt als Faustregel Bagatellschäden bis ca. 1.000 €. Dort ist ein Gutachten riskant, weil du auf den Kosten sitzen bleiben kannst. Typisch für die Stadt: ein Kratzer im Stoßfänger beim Rangieren in der Tiefgarage.

Bei der Abrechnung gilt: Lässt du reparieren, wird die Rechnung inklusive Mehrwertsteuer erstattet. Rechnest du fiktiv ab, also ohne Reparatur, gibt es den Betrag ohne Mehrwertsteuer. Das folgt aus § 249 BGB, wonach Umsatzsteuer nur ersetzt wird, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Laut ADAC kommen je nach Fall weitere Posten dazu:

  • Wertminderung: laut ADAC bei Autos bis ca. 5 Jahre oder 100.000 km möglich, die Höhe steht im Gutachten.
  • Anwalt: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten.
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall: wenn dein Auto nicht verkehrssicher ist, der Reparaturauftrag erteilt ist und du auf ein Auto angewiesen bist.

Freie Werkstattwahl ja oder nein: dein Fall auf einen Blick

Ob du frei wählen kannst, hängt davon ab, wer den Schaden bezahlt und wem das Auto gehört. Die Übersicht fasst die Fälle aus diesem Ratgeber zusammen. Sie ersetzt nicht den Blick in deinen eigenen Vertrag.

FallWer zahltWerkstatt wählen?
Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)Kfz-Haftpflicht des VerursachersJa, du wählst selbst
Kaskoschaden mit WerkstattbindungDeine KaskoversicherungDer Vertrag regelt die Werkstatt
Kaskoschaden ohne WerkstattbindungDeine KaskoversicherungPolice prüfen, vorher Versicherung fragen
LeasingautoJe nach SchadenMeist Vertragswerkstatt, Leasinggeber stimmt ab
Finanziertes AutoJe nach SchadenKreditvertrag prüfen, im Zweifel Bank fragen
Inspektion und WartungDu selbstJa, nie an eine Werkstatt gebunden
Quellen: ADAC, Verbraucherzentrale, § 249 BGB – verlinkt in den Kapiteln oben, Stand 11.10.2026.

Wie Cataldo dir nach dem Unfall in Augsburg hilft

Wenn du dich für uns entscheidest, sehen wir uns den Schaden in unserer Werkstatt in der Weddigenstraße an. Wir kalkulieren ihn und erstellen den Kostenvoranschlag. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem Sachverständigen her. Schadenmeldung und Abstimmung mit der Versicherung übernehmen wir, auch bei Haftpflichtschäden der Gegenseite. Wie das Schritt für Schritt läuft, steht auf der Seite Unfallreparatur.

Karosserie, Richtbank und Lackierkabine stehen bei uns unter einem Dach. Im Umkreis von 30 Kilometern holen wir dein Auto ab und bringen es zurück, ohne Aufpreis. Bei einem Kaskoschaden rechnen wir mit dir durch, ob sich die Meldung lohnt. Für Kratzer nach dem Rempler gibt es die Fahrzeuglackierung, für Beulen und Blech Karosserie & Service. Firmen mit mehreren Fahrzeugen finden alles beim Fuhrpark-Service.

Am schnellsten geht es mit Fotos per WhatsApp oder einem Anruf. Adresse, Öffnungszeiten und Anfahrt findest du auf der Seite Kontakt.

Wichtig

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Antworten

Häufige Fragen zur freien Werkstattwahl

Darf ich nach einem Unfall meine Werkstatt frei wählen?

Ja, wenn du unverschuldet geschädigt bist. Dann zahlt die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners, und du darfst dir die Werkstatt selbst aussuchen. So beschreibt es der ADAC. Bei einem Kaskoschaden kommt es auf deinen eigenen Vertrag an: Tarife mit Werkstattbindung sehen eine empfohlene oder vorgegebene Werkstatt vor. Cataldo Karosserie & Service in Augsburg repariert Unfallschäden und übernimmt die Abstimmung mit der Versicherung.

Gilt die freie Werkstattwahl auch bei Leasing?

Nur eingeschränkt. Beim Leasingauto ist der Leasinggeber Eigentümer. Ihn informierst du nach einem Unfall, er stimmt die weiteren Schritte ab. Laut ADAC müssen Leasingnehmer Reparaturen meist in einer Vertragswerkstatt oder einer vertraglich bestimmten Werkstatt machen lassen. Bei Kaskoschäden entscheidet in den meisten Fällen der Leasinggeber. Lies deshalb vor der Reparatur das Kleingedruckte in deinem Leasingvertrag.

Was bedeutet Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung?

Werkstattbindung ist eine Tarifoption in der Kaskoversicherung. Du zahlst einen günstigeren Kaskobeitrag und lässt Kaskoschäden in einer Werkstatt reparieren, die dein Versicherer empfiehlt oder vorgibt. Sie gilt für Teilkasko-Schäden wie Hagel und Wildunfall und für selbst verschuldete Vollkaskoschäden. Für Haftpflichtschäden, bei denen dir jemand anderes ins Auto gefahren ist, gilt sie nicht.

Darf ich den Gutachter nach einem Unfall selbst wählen?

Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall kannst du einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen. Ein Vorschlag der gegnerischen Versicherung ist nicht verbindlich. Laut ADAC Nordrhein besteht ein Anspruch auf ein Gutachten ab etwa 800 bis 1.000 € Schadenhöhe. Bei kleineren Schäden reicht meist ein Kostenvoranschlag. Cataldo in Augsburg erstellt den Kostenvoranschlag und stellt auf Wunsch den Kontakt zu einem Sachverständigen her.

Freie Werkstattwahl bei Finanzierung: Was muss ich beachten?

Für finanzierte Autos gibt es keine einheitliche Regel zur Werkstatt. Prüf deinen Kreditvertrag, ob er Vorgaben zu Reparaturen macht, und informiere im Zweifel die Bank, bevor du einen Auftrag gibst. Bei Kaskoschäden gilt zusätzlich dein Versicherungsvertrag. Die Verbraucherzentrale empfiehlt für Autos, die über einen Kredit finanziert sind, eine Vollkaskoversicherung.

Das könnte auch passen

Weitere Leistungen aus unserem Haus

Dein nächster Schritt

Unfall gehabt? Du wählst – wir reparieren.

Schick uns Fotos per WhatsApp oder ruf an. Wir sehen uns den Schaden an und reden ab da mit der Versicherung.

Meisterbetrieb in Augsburg seit 1985 · Hol- und Bringservice im Umkreis von 30 km